Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2020

Kategorie: Steuern | 3. Dezember 2019

Das BMF gibt die für das Jahr 2020 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt (Az. IV A 4 – S-1547 / 19 / 10001 :001).

Weitere Informationen: Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2020

Quelle: www.datev.de

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