PayPal-AGB sind nicht per se zu lang
Kategorie: Recht | 28. Februar 2020
Das OLG Köln hat entschieden, dass allein der erhebliche Umfang Allgemeiner Geschäftsbedingungen – hier PayPal – nicht zu deren Unwirksamkeit führt (Az. 6 U 184/19).
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Quelle: www.datev.de