Personalmangel bei Gepäckverladung an Flughäfen als außergewöhnlicher Umstand

Kategorie: Steuern und Recht | 16. Mai 2024

Bei einem Mangel an Flughafenpersonal für die Gepäckverladung, der zu einer großen Verspätung des Fluges geführt hat, kann es sich um einen „außergewöhnlichen Umstand“ handeln. So der EuGH (Rs. C-405/23).

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Quelle: www.datev.de

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