Pfändungsschutz für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen

Kategorie: Recht | 24. August 2017

Hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang und welcher Höhe Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als „üblich“ und damit unpfändbar i. S. v. § 850a Nr. 3 ZPO anzusehen sind, kann an die Regelung in § 3b EStG angeknüpft werden. So entschied das BAG (Az. 10 AZR 859/16).

Weitere Informationen: Pfändungsschutz für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen

Quelle: www.datev.de

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