Pfandleiher müssen Überschüsse aus der Pfandversteigerung an den Staat abführen

Kategorie: Recht | 29. März 2018

Laut BVerwG sind gewerbliche Pfandleiher verpflichtet, nicht rechtzeitig vom Verpfänder abgeholte Überschüsse aus der Pfandverwertung an den Staat abzuführen (Az. 8 C 9.17).

Weitere Informationen: Pfandleiher müssen Überschüsse aus der Pfandversteigerung an den Staat abführen

Quelle: www.datev.de

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