Pfandleihhaus: Ankauf von Kraftfahrzeugen mit anschließender Rückvermietung
Kategorie: Steuern und Recht | 14. Mai 2024
Kauft ein Pfandleihhaus ein Kraftfahrzeug an, um es anschließend an den Verkäufer wieder zu vermieten und beträgt der Marktwert des Fahrzeugs das 5-6-Fache des vereinbarten Kaufpreises, sind Kauf- und Mietvertrag wegen Wucher nichtig. Der Verkäufer kann die gezahlten Mieten zurückverlangen, ohne sich den erhaltenen Kaufpreis anrechnen lassen zu müssen, entschied das OLG Frankfurt (Az. 2 U 115/20).
Quelle: www.datev.de