Pferdestall im Außenbereich stört Wohnen am Ortsrand nicht

Kategorie: Recht | 11. Mai 2018

Das VG Mainz entschied, dass von einem in den Außenbereich hinein gebauten Pferdestall keine unzumutbaren Belästigungen ausgehen etwa durch Geruch für das am Rande einer Gemeinde liegende Wohngrundstück (Az. 3 K 289/17).

Weitere Informationen: Pferdestall im Außenbereich stört Wohnen am Ortsrand nicht

Quelle: www.datev.de

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