Pflegekammer Niedersachsen muss Stellungnahme zu ihrer Abschaffung in Verbandsbeteiligung zurückziehen sowie die Veröffentlichung und Verbreitung unterlassen

Kategorie: Steuern und Recht | 17. März 2021

Das OVG Niedersachsen hat entschieden, dass die Pflegekammer Niedersachsen ihre Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen vom 25. November 2020 zurückziehen und die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Stellungnahme unterlassen muss (Az. 8 ME 12/21).

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Quelle: www.datev.de

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