Pflicht einer Freikirche zur Zahlung von Nachversicherungsbeiträgen bei Ausscheiden von Mitgliedern

Kategorie: Recht | 12. April 2018

Eine Evangelische Freikirche muss Nachversicherungsbeiträge für ein unversorgt aus ihrer Glaubensgemeinschaft ausgeschiedenes Ehepaar zahlen. So entschied das SG Heilbronn (Az. S 15 R 3774/16, S 15 R 4080/16).

Weitere Informationen: Pflicht einer Freikirche zur Zahlung von Nachversicherungsbeiträgen bei Ausscheiden von Mitgliedern

Quelle: www.datev.de

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