Pflicht zum Tragen einer „Alltagsmaske“ gilt weiterhin
Kategorie: Recht | 28. Juli 2020
Mit Eilbeschluss hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die in der Coronaschutzverordnung angeordnete „Maskenpflicht“ voraussichtlich weiterhin rechtmäßig ist (Az. 13 B 675/20.NE).
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Quelle: www.datev.de