Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im Grundsatz zulässig
Kategorie: Steuern und Recht | 5. Mai 2022
Das BVerfG entschied, dass das Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern (Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz) ganz überwiegend mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Az. 1 BvR 1187/17).
Quelle: www.datev.de