Pflicht zur Nutzung des beSt auch bei Klageerhebung über das beklagte Finanzamt

Kategorie: Steuern und Recht | 16. Mai 2024

Das FG Niedersachsen hat sich mit der Frage befasst, ob ein Steuerberater nach Einführung des besonderen Steuerberaterpostfaches (beSt) wirksam Klage durch Einwurf der Klageschrift in den Briefkasten des Finanzamtes erheben konnte (Az. 13 K 114/23 und 13 K 115/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Ausstellung von Rechnungen – Angabe von . . . ...

Das BMF gibt die Änderung des UStAE vom 1. Oktober . . . ... [weiterlesen]

Deutsche Wirtschaft stagniert 2025 – Investitionskrise . . . ...

Schwache Industrie, rückläufige Investitionen und eine getrübte Außenwirtschaft: Die deutsche . . . ... [weiterlesen]

Archiv