Physiotherapeutin abhängig beschäftigt – Selbständige Tätigkeit nur bei Unternehmerrisiko
Kategorie: Recht | 31. März 2020
Das LSG Darmstadt entschied, dass Physiotherapeuten, die als „freie Mitarbeiter“ in einer physiotherapeutischen Praxis arbeiten, abhängig beschäftigt sind, wenn sie in die Organisation der Praxis eingegliedert sind und kein Unternehmerrisiko tragen (Az. L 1 BA 14/18).
Weitere Informationen: Physiotherapeutin abhängig beschäftigt – Selbständige Tätigkeit nur bei Unternehmerrisiko
Quelle: www.datev.de