Pkw-Fahrer haftet auch für Sturz eines Radfahrers nach erfolgreichem Ausweichen
Kategorie: Recht | 28. März 2019
Das OLG Frankfurt entschied, dass ein Autofahrer für den Sturz eines Radfahrers auch dann haftet, wenn der Radfahrer nicht beim Ausweichmanöver selbst stürzt, sondern erst beim Wiederauffahren auf den befestigten Weg, da das Wiederauffahren auf den ursprünglichen Weg noch Teil des durch den Pkw ausgelösten Ausweichmanövers ist (Az. 16 U 57/18).
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Quelle: www.datev.de