Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und nicht vollziehbar

Kategorie: Recht | 9. November 2017

Das BVerwG hat den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für das Vorhaben Ausbaustrecke Nürnberg-Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt Fürth Nord, vom 30. Januar 2014 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt (Az. 3 A 2.15 u. a.).

Weitere Informationen: Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und nicht vollziehbar

Quelle: www.datev.de

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