Polizei findet Unfallauto nicht: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld

Kategorie: Recht | 27. November 2017

Finden weder Streifenbeamte noch Notrufbeamte nach einem nächtlichen Unfall das Unfallauto, kann ihnen keine Amtspflichtverletzung vorgeworfen werden. So entschied das LG Augsburg (Az. 34 O 1568/17).

Weitere Informationen: Polizei findet Unfallauto nicht: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld

Quelle: www.datev.de

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