Polizeianwärter muss Ausbildungsbezüge nicht zurückzahlen
Kategorie: Steuern und Recht | 17. März 2023
Das VG Gießen hat der Klage eines Polizeikommissar-Anwärters stattgegeben, von dem das Land Hessen Bezüge in Höhe von rund 25.000 Euro zurückforderte (Az. 5 K 1906/22).
Quelle: www.datev.de