Polizeiarzt haftet für fehlerhafte Bescheinigung
Kategorie: Recht | 4. März 2020
Die Bundesrepublik Deutschland haftet für fehlerhafte Bescheinigungen, die ein Polizeiarzt einem Polizeibeamten für seine private Unfallversicherung ausgestellt hat. So entschied das OLG Braunschweig (Az. 11 U 85/18).
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Quelle: www.datev.de