Polizeibewerber in Nordrhein-Westfalen muss nicht 168 cm groß sein
Kategorie: Recht | 21. September 2017
Die Festlegung einer Mindestkörpergröße von 168 cm für männliche Bewerber für den Polizeivollzugsdienst durch Erlass des nordrhein-westfälischen Innenministeriums ist rechtswidrig. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 6 A 916/16).
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Quelle: www.datev.de