Polizeibewerber in Nordrhein-Westfalen muss nicht 168 cm groß sein

Kategorie: Recht | 21. September 2017

Die Festlegung einer Mindestkörpergröße von 168 cm für männliche Bewerber für den Polizeivollzugsdienst durch Erlass des nordrhein-westfälischen Innenministeriums ist rechtswidrig. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 6 A 916/16).

Weitere Informationen: Polizeibewerber in Nordrhein-Westfalen muss nicht 168 cm groß sein

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Väter werden bei der Zuordnung von . . . ...

Es liegt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten . . . ... [weiterlesen]

Kryptowährungen: DStV-Hinweise zu überarbeiteten BMF-Dokumentationspflichten . . .

Das BMF hat seinen 2022er-Entwurf zu den Erklärungs-, Mitwirkungs- und . . . ... [weiterlesen]

Archiv