Polizist hat keinen Anspruch auf Anerkennung eines Zeckenstichs als Dienstunfall

Kategorie: Recht | 19. Juli 2017

Das OVG Münster hat im Fall eines Polizeibeamten aus dem Rheinland entschieden, dass dieser keinen Anspruch auf Anerkennung eines Zeckenstichs als Dienstunfall durch das Land hat (Az. 3 A 2748/15).

Weitere Informationen: Polizist hat keinen Anspruch auf Anerkennung eines Zeckenstichs als Dienstunfall

Quelle: www.datev.de

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