Polizist hat keinen Anspruch auf Anerkennung eines Zeckenstichs als Dienstunfall
Kategorie: Recht | 19. Juli 2017
Das OVG Münster hat im Fall eines Polizeibeamten aus dem Rheinland entschieden, dass dieser keinen Anspruch auf Anerkennung eines Zeckenstichs als Dienstunfall durch das Land hat (Az. 3 A 2748/15).
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Quelle: www.datev.de