Potsdamer Wasser- und Abwassergebühren waren rechtswidrig

Kategorie: Steuern und Recht | 16. Mai 2025

Die Erhebung von Gebühren für die Versorgung mit Trinkwasser und Entsorgung von Schmutzwasser sowie von Niederschlagswasser durch die Landeshauptstadt Potsdam war bezogen auf die Jahre 2010, 2011 und 2012 nicht rechtmäßig. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. OVG 9 B 14/19, OVG 9 B 22/19 und OVG 9 B 23/19).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Streit um Blumenkästen am Balkon . . .

Eine WEG kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des . . . ... [weiterlesen]

Verbandsklage gegen „X“ eingereicht . . .

Am KG Berlin wurde eine Klage der niederländischen gemeinnützigen Stiftung . . . ... [weiterlesen]

Archiv