Powerbank und Ladekabel sind keine elektronischen Geräte im Sinne der Straßenverkehrsordnung
Kategorie: Recht | 6. Februar 2020
Das OLG Hamm hatte darüber zu entscheiden, ob “Powerbank“ und Ladekabel als elektronische Geräte im Sinne der Straßenverkehrsordnung aufgefasst werden können (Az. 4 RBs 92/19).
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Quelle: www.datev.de