Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften ausgesetzt – Bundesrat billigt Änderung des EEG

Kategorie: Recht | 8. Juni 2018

Die Sonderregeln für Bürgerenergiegesellschaften bei der Ausschreibung von Windenergieprojekten an Land bleiben bis zum 1. Juni 2020 ausgesetzt. Der Bundesrat billigte am 8. Juni 2018 eine entsprechende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die der Bundestag nur einen Tag zuvor beschlossen hatte.

Weitere Informationen: Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften ausgesetzt – Bundesrat billigt Änderung des EEG

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Neue Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen . . . ...

Für Werbung mit Umweltaussagen, z. B. „klimafreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ . . . ... [weiterlesen]

Ein Fünftel wurde im Job zu . . . ...

Künstliche Intelligenz kann im Job unterstützen, wenn man weiß wie. . . . ... [weiterlesen]

Archiv