Produkte, die nicht aus (tierischer) Milch hergestellt sind, dürfen nicht als "Käse" oder "Cheese" bzw. als "Butter", "Sahne" oder "Cream" vermarktet werden

Kategorie: Recht | 21. September 2017

Das LG Trier hat einem auf vegane und vegetarische Kost spezialisierten Betrieb aus der Eifel untersagt, einige ihrer Produkte unter der Bezeichnung „Butter“, „Sahne“ oder „Cream“ (Az. 7 HK O 20/16) sowie unter der Bezeichnung „Käse“ oder „Cheese“ (Az. 7 HK O 22/16) zu vermarkten.

Weitere Informationen: Produkte, die nicht aus (tierischer) Milch hergestellt sind, dürfen nicht als "Käse" oder "Cheese" bzw. als "Butter", "Sahne" oder "Cream" vermarktet werden

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

DStV zeigt klare Kante: EU-Mittel für . . . ...

In seiner Stellungnahme zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) fordert der DStV . . . ... [weiterlesen]

WPK: Bericht über die Sitzung am . . . ...

Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus . . . ... [weiterlesen]

Archiv