Produkte, die nicht aus (tierischer) Milch hergestellt sind, dürfen nicht als "Käse" oder "Cheese" bzw. als "Butter", "Sahne" oder "Cream" vermarktet werden

Kategorie: Recht | 21. September 2017

Das LG Trier hat einem auf vegane und vegetarische Kost spezialisierten Betrieb aus der Eifel untersagt, einige ihrer Produkte unter der Bezeichnung „Butter“, „Sahne“ oder „Cream“ (Az. 7 HK O 20/16) sowie unter der Bezeichnung „Käse“ oder „Cheese“ (Az. 7 HK O 22/16) zu vermarkten.

Weitere Informationen: Produkte, die nicht aus (tierischer) Milch hergestellt sind, dürfen nicht als "Käse" oder "Cheese" bzw. als "Butter", "Sahne" oder "Cream" vermarktet werden

Quelle: www.datev.de

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