Produkte, die nicht aus (tierischer) Milch hergestellt sind, dürfen nicht als "Käse" oder "Cheese" bzw. als "Butter", "Sahne" oder "Cream" vermarktet werden
Kategorie: Recht | 21. September 2017
Das LG Trier hat einem auf vegane und vegetarische Kost spezialisierten Betrieb aus der Eifel untersagt, einige ihrer Produkte unter der Bezeichnung „Butter“, „Sahne“ oder „Cream“ (Az. 7 HK O 20/16) sowie unter der Bezeichnung „Käse“ oder „Cheese“ (Az. 7 HK O 22/16) zu vermarkten.
Weitere Informationen: Produkte, die nicht aus (tierischer) Milch hergestellt sind, dürfen nicht als "Käse" oder "Cheese" bzw. als "Butter", "Sahne" oder "Cream" vermarktet werden
Quelle: www.datev.de