Professionelle (Eis-)Tänzer der TV-Shows "Let‘s Dance" und "Dancing on Ice" sind keine Künstler im Sinne der Künstlersozialversicherung
Kategorie: Recht | 28. September 2017
Das BSG hat entschieden, dass eine Produktionsfirma keine Künstlersozialabgabe für die Mitwirkung professioneller (Eis-)Tänzer in den TV-Shows „Let’s Dance“ und „Dancing on Ice“ in den Jahren 2006 und 2007 entrichten musste. Diese Personen sind als Sportler und nicht als Künstler im Sinne der Künstlersozialversicherung zu qualifizieren (Az. B 3 KS 1/17 R).
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Quelle: www.datev.de