Projektförderungen durch die öffentliche Hand sollen nicht durch die Umsatzsteuer geschmälert werden

Kategorie: Steuern und Recht | 26. März 2021

Bayern und Niedersachsen haben am 26.03.2021 gemeinsam einen Entschließungsantrag mit dem Ziel in den Bundesrat eingebracht, dass Projektförderungen durch die öffentliche Hand nicht der Umsatzsteuer unterliegen.

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Quelle: www.datev.de

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