Promotionsumzug ist nicht unfallversichert
Kategorie: Recht | 17. August 2020
Betriebsfeiern fallen grundsätzlich unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Warum ein Promotionsumzug nicht dazu gehört, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem aktuellen Urteil beleuchtet (Az. L 6 U 30/18).
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Quelle: www.datev.de