Provisionen können das Elterngeld erhöhen

Kategorie: Recht | 25. Juni 2020

Als sonstige Bezüge im Lohnsteuerabzugsverfahren angemeldete Provisionen können gleichwohl als laufender Arbeitslohn das Elterngeld erhöhen, wenn die Bindungswirkung der Anmeldung für die Beteiligten des Elterngeldverfahrens weggefallen ist. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 10 EG 3/19 R).

Weitere Informationen: Provisionen können das Elterngeld erhöhen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Richteramt: NRW plant flexiblere Altersgrenzen für . . . ...

NRW will Richterinnen und Richtern per Gesetz ermöglichen, freiwillig statt . . . ... [weiterlesen]

Stellungnahme – Referentenentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes . . .

Die WPK hat mit Schreiben vom 18.07.2025 gegenüber dem BMJV . . . ... [weiterlesen]

Archiv