Provisionen können das Elterngeld erhöhen
Kategorie: Recht | 25. Juni 2020
Als sonstige Bezüge im Lohnsteuerabzugsverfahren angemeldete Provisionen können gleichwohl als laufender Arbeitslohn das Elterngeld erhöhen, wenn die Bindungswirkung der Anmeldung für die Beteiligten des Elterngeldverfahrens weggefallen ist. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 10 EG 3/19 R).
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Quelle: www.datev.de