Provisionen können Elterngeld erhöhen

Kategorie: Recht | 14. Dezember 2017

Provisionen, die der Arbeitgeber im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes zahlt, können das Elterngeld erhöhen, wenn sie als laufender Arbeitslohn gezahlt werden. Werden Provisionen hingegen als sonstige Bezüge gezahlt, erhöhen sie das Elterngeld nicht. So entschied das BSG (Az. B 10 EG 7/17 R u. a.).

Weitere Informationen: Provisionen können Elterngeld erhöhen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Private Equity: Verlautbarung des Vorstandes der . . . ...

In jüngerer Zeit kommt es wiederholt zu Transaktionen im Markt . . . ... [weiterlesen]

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im . . . ...

Konjunkturelle Abschwächung im zweiten Quartal Nach der spürbaren Belebung zu . . . ... [weiterlesen]

Archiv