Prozessrecht: Fortfall des Rechtsschutzbedürfnisses im AdV-Verfahren
Kategorie: Steuern und Recht | 30. Juni 2025
Lässt ein Antragsteller eine Frist zur Begründung seines AdV-Antrags ohne Reaktion und ohne einen Fristverlängerungsantrag verstreichen, entfällt sein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO. Dies entschied das FG Hamburg (Az. 4 V 4/25).
Quelle: www.datev.de