Psychische Erkrankung erst bei bleibenden psychischen Einschränkungen rentenrechtlich relevant

Kategorie: Recht | 18. August 2017

Laut SG Stuttgart ist eine psychische Erkrankung erst dann von rentenrechtlicher Relevanz, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant und stationär) davon auszugehen ist, dass ein Versicherter weder aus eigener Kraft, noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe die psychischen Einschränkungen dauerhaft überwinden kann (Az. S 25 R 2899/16).

Weitere Informationen: Psychische Erkrankung erst bei bleibenden psychischen Einschränkungen rentenrechtlich relevant

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Stellungnahme: Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss – Meldepflichten . . . ...

Die WPK hat erneut Kritik am Wachstumschancengesetz vorgetragen. Dies betrifft . . . ... [weiterlesen]

BaFin: Lagebericht im Fokus der Bilanzkontrolle . . .

Die BaFin teilte am 04.12.2023 mit, dass sie im Rahmen . . . ... [weiterlesen]

Archiv