Psychische Erkrankungen aufgrund von Stress sind keine Berufskrankheiten

Kategorie: Recht | 28. Juni 2018

Wenn die berufliche Tätigkeit eine Berufskrankheit verursacht, haben die Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung Anspruch auf Entschädigung. Allerdings ist nicht jede Erkrankung, die auf eine berufliche Tätigkeit zurückgeführt werden kann, ohne Weiteres eine Berufskrankheit, sie muss in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen sein oder zumindest kurz davor stehen. Dies war hier lt. LSG Bayern nicht der Fall (Az. L 3 U 233/15).

Weitere Informationen: Psychische Erkrankungen aufgrund von Stress sind keine Berufskrankheiten

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BRAK zum Regierungsentwurf: Mehr Fälle für . . . ...

Die Bundesregierung hat am 27. August 2025 einen Gesetzentwurf zur . . . ... [weiterlesen]

Muster für den Ausdruck der elektronischen . . . ...

Das BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen . . . ... [weiterlesen]

Archiv