Radweg entgegen der Fahrtrichtung genutzt – 1/3 Mitverschulden

Kategorie: Recht | 30. August 2017

Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Radfahrerin, die beim Befahren eines Radweges entgegen der Fahrtrichtung mit einem wartepflichtigen Pkw kollidiert, 1/3 ihres Schadens selbst tragen muss. Dass sie keinen Schutzhelm getragen habe, erhöhe – bei dem Unfallereignis aus dem Jahre 2013 – ihren Eigenhaftungsanteil nicht (Az. 9 U 173/16).

Weitere Informationen: Radweg entgegen der Fahrtrichtung genutzt – 1/3 Mitverschulden

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Produktion im Mai 2025: +1,2 % . . . ...

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen . . . ... [weiterlesen]

BMWE legt Entwurf zum Gesetz zur . . . ...

Das BMWE hat die Länder- und Verbände-Anhörung für die Abstimmung . . . ... [weiterlesen]

Archiv