Radweg entgegen der Fahrtrichtung genutzt – 1/3 Mitverschulden

Kategorie: Recht | 30. August 2017

Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Radfahrerin, die beim Befahren eines Radweges entgegen der Fahrtrichtung mit einem wartepflichtigen Pkw kollidiert, 1/3 ihres Schadens selbst tragen muss. Dass sie keinen Schutzhelm getragen habe, erhöhe – bei dem Unfallereignis aus dem Jahre 2013 – ihren Eigenhaftungsanteil nicht (Az. 9 U 173/16).

Weitere Informationen: Radweg entgegen der Fahrtrichtung genutzt – 1/3 Mitverschulden

Quelle: www.datev.de

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