Räumungsurteil wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz

Kategorie: Recht | 7. Juli 2020

In einem Verfahren eines hannoverschen Unternehmens der Wohnungswirtschaft gegen den Mieter einer Wohnung im Stadtteil Oberricklingen hat das AG Hannover den Mieter zur Herausgabe der von ihm bewohnten Wohnung verurteilt, wobei ihm eine Räumungsfrist bis einschließlich zum 30.07.2020 gewährt wurde (Az. 474 C 13200/19).

Weitere Informationen: Räumungsurteil wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

DStV zeigt klare Kante: EU-Mittel für . . . ...

In seiner Stellungnahme zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) fordert der DStV . . . ... [weiterlesen]

WPK: Bericht über die Sitzung am . . . ...

Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus . . . ... [weiterlesen]

Archiv