Räumungsurteil wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz

Kategorie: Recht | 7. Juli 2020

In einem Verfahren eines hannoverschen Unternehmens der Wohnungswirtschaft gegen den Mieter einer Wohnung im Stadtteil Oberricklingen hat das AG Hannover den Mieter zur Herausgabe der von ihm bewohnten Wohnung verurteilt, wobei ihm eine Räumungsfrist bis einschließlich zum 30.07.2020 gewährt wurde (Az. 474 C 13200/19).

Weitere Informationen: Räumungsurteil wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz

Quelle: www.datev.de

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