Rail & (NO)Fly? – Bahnverspätungen müssen einkalkuliert werden

Kategorie: Steuern und Recht | 10. September 2025

Ist ein Pauschalreiseveranstalter zum Schadenersatz der gesamten Pauschalreise verpflichtet, wenn der Kunde wegen einer Zugverspätung bei einem in der Pauschalreise angebotenen Rail&Fly Tickets nicht seinen Flug erreicht und deswegen die gesamte Reise storniert? Zu dieser Frage hat das LG Koblenz Stellung genommen (Az. 16 O 43/24).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit: Knapp drei . . . ...

Knapp drei Viertel der Beschäftigten befürchten negative Folgen für Erholung . . . ... [weiterlesen]

Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 . . .

Das BMAS hat am 09.09.2025 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 . . . ... [weiterlesen]

Archiv