Rallye-Fahrer und Beifahrer sind abhängig beschäftigt
Kategorie: Steuern und Recht | 16. Mai 2025
Wenn eine Autofirma mit Rennsportfahrern Exklusivität vereinbart, ihnen Fitness- und Gesundheitsvorgaben macht und diese kontrolliert, eine feste Vergütung zahlt sowie den organisatorischen Rahmen bei Veranstaltungen festlegt, so sind die Fahrer abhängig beschäftigt. So entschied das LSG Hessen (Az. L 1 BA 34/23 und L 1 BA 38/23).
Quelle: www.datev.de