Rasierklingeneinheit des Nassrasierers "Gillette Mach 3" darf nicht nachgemacht werden
Kategorie: Recht | 19. Juli 2017
Das LG Düsseldorf hat der Wilkinson Sword GmbH im Eilverfahren untersagt, in Deutschland weiterhin Rasierklingeneinheiten für Nassrasierer zu vertreiben, die auf den Nassrasierer „Gillette Mach 3“ von Gillette passen (Az. 4a O 66/17).
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Quelle: www.datev.de