Rat beschließt verlängerte Fristen für Haupt- und Generalversammlungen

Kategorie: Recht | 26. Mai 2020

Der Rat hat dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, die Frist für Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE) und die Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE) zu verlängern. Ausnahmsweise dürfen Hauptversammlungen nun innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres abgehalten werden, anstatt innerhalb von sechs Monaten, wie in der Gesetzgebung vorgesehen.

Weitere Informationen: Rat beschließt verlängerte Fristen für Haupt- und Generalversammlungen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Zuständigkeitsstreitwerte: Anwaltliche Vertretung darf nicht auf . . . ...

Der Streitwert, bis zu dem die Amtsgerichte in Zivilsachen zuständig . . . ... [weiterlesen]

BGH zur Bedeutung der Angabe von . . . ...

Der BGH hat entschieden, dass im Bereich des Kaufs von . . . ... [weiterlesen]

Archiv