Rauchen am Arbeitsplatz schließt den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht generell aus

Kategorie: Recht | 17. Juni 2020

Das LSG Baden-Württemberg entschied, dass der betriebsbezogene Löschversuch eines vom Arbeitnehmer veranlassten Feuers versichert ist (Az. 1 U 3920/18).

Weitere Informationen: Rauchen am Arbeitsplatz schließt den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht generell aus

Quelle: www.datev.de

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