Raumordnungsentscheidung keine EU-Beihilfe
Kategorie: Steuern und Recht | 5. März 2024
Der raumordnerische Entscheid und ein darin integrierter Zielabweichungsbescheid stellen grundsätzlich keine europarechtliche Beihilfe dar. So entschied das VG Mainz (Az. 3 K 149/23).
Quelle: www.datev.de