Rechnungszinsfuß von 6 % für Pensionsrückstellungen verfassungswidrig?

Kategorie: Steuern | 17. Oktober 2017

Das FG Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Es hat deshalb beschlossen, das Klageverfahren 10 K 977/17 auszusetzen und eine Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes einzuholen.

Weitere Informationen: Rechnungszinsfuß von 6 % für Pensionsrückstellungen verfassungswidrig?

Quelle: www.datev.de

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