Recht auf Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in der Pandemie

Kategorie: Steuern und Recht | 3. Mai 2021

Das ArbG Köln hat entschieden, dass Betriebsratsmitglieder bis zum 30.06.2021 regelmäßig berechtigt sind, an Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in ihrer Privatwohnung teilzunehmen, wenn im Betrieb die Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21.01.2021 für Sitzungen des Betriebsrats nicht eingehalten werden können (Az. 18 BVGa 11/21).

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Quelle: www.datev.de

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