Recht auf Einsicht in Unterlagen der Mindestlohnkommission

Kategorie: Recht | 21. Juli 2017

Die Landesregierung durfte vor der Befassung des Kabinetts mit den Änderungen zum Brandenburgisches Vergabegesetz im Mai 2016 dem Landtagsabgeordneten Dierk Homeyer Einsicht verweigern in Unterlagen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen und Familie (MASGFF) zur sog. Mindestlohnkommission, ohne gegen die Landesverfassung zu verstoßen. Das hat das LVerfG Brandenburg entschieden (Az. VfGBbg 21/16).

Weitere Informationen: Recht auf Einsicht in Unterlagen der Mindestlohnkommission

Quelle: www.datev.de

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