Rechte und Pflichten von Erdgaslieferanten und Mitgliedstaaten gemäß der Unionsverordnung über eine sichere Gasversorgung

Kategorie: Recht | 20. Dezember 2017

Die Mitgliedstaaten dürfen von Erdgaslieferanten nicht verlangen, dass sie, um die Pflichten aus der Unionsverordnung über eine sichere Gasversorgung zu erfüllen, ausreichende Gasvorräte ausschließlich im Inland vorhalten. Jedoch dürfen die Mitgliedstaaten den in der Verordnung genannten Kundenkreis, dessen Gasversorgung im Krisenfall garantiert wird, unter den in der Verordnung vorgesehenen Voraussetzungen erweitern. So entschied der EuGH (Rs. C-226/16).

Weitere Informationen: Rechte und Pflichten von Erdgaslieferanten und Mitgliedstaaten gemäß der Unionsverordnung über eine sichere Gasversorgung

Quelle: www.datev.de

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