Rechte von Kreuzfahrturlaubern gestärkt: Automatische Abbuchung von Trinkgeldern unzulässig

Kategorie: Recht | 11. Dezember 2017

Ob Verbraucherinnen und Verbraucher auf Kreuzfahrten Trinkgeld bezahlen, bleibt ihnen überlassen. Das LG Koblenz entschied, dass eine automatische Abbuchung vom Bordkonto des Verbrauchers ohne ausdrückliche Erlaubnis unzulässig ist (Az. 15 O 36/17). Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband hin.

Weitere Informationen: Rechte von Kreuzfahrturlaubern gestärkt: Automatische Abbuchung von Trinkgeldern unzulässig

Quelle: www.datev.de

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