Rechtliche Neuregelungen zum Januar 2018

Kategorie: Recht | 20. Dezember 2017

Der gesetzliche Mindestlohn gilt ab 1. Januar ausnahmslos für alle Branchen. Wer seine Heizung auf erneuerbare Energien umstellen möchte, muss den Förderantrag vor der Auftragsvergabe einreichen. Der gesetzliche Mutterschutz gilt nun auch für Schülerinnen und Studentinnen. Diese und andere Neuregelungen treten lt. Bundesregierung im Januar in Kraft.

Weitere Informationen: Rechtliche Neuregelungen zum Januar 2018

Quelle: www.datev.de

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