Rechtsanwalt kann Zustellung von Postsendungen an Samstagen nicht verhindern

Kategorie: Steuern und Recht | 31. Mai 2024

Ein Rechtsanwalt muss es hinnehmen, dass die Deutsche Post AG Sendungen an seine Kanzleiadresse auch an Samstagen zustellt. Eine dem entgegenstehende Vereinbarung durfte die Post wirksam kündigen. So entschied das LG Frankenthal (Az. 2 S 93/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Nagetierbefall im Urlaubshotel? – Reisepreisminderung wegen . . . ...

Der Kläger forderte vom Reiseveranstalter u. a. die Rückzahlung eines . . . ... [weiterlesen]

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung . . . ...

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen . . . ... [weiterlesen]

Archiv