Rechtskraft eines eine Kündigungsschutzklage abweisenden Urteils – Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Kategorie: Recht | 20. Dezember 2019

Die Rechtskraft einer Entscheidung, mit der eine Kündigungsschutzklage abgewiesen wurde, schließt grundsätzlich etwaige Ansprüche des Arbeitnehmers auf Ersatz entgangenen Verdienstes sowie entgangener Rentenansprüche aus. Etwas anderes kann ausnahmsweise bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Kündigenden in Betracht kommen. So das BAG (Az. 8 AZR 511/18).

Weitere Informationen: Rechtskraft eines eine Kündigungsschutzklage abweisenden Urteils – Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Quelle: www.datev.de

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